Die Routerfreiheit ab dem 1. August 2016 und ein Admin weniger im eigenen Netz? | |
Nutzen Sie auch das unten abgebildete Produkt an Ihrem Kabelanschluss? Ja, dann könnte auch für Sie dieser Beitrag der erste Schritt zur Befreiung sein. Lesen Sie hier, warum Sie bisher bei der Fahrt auf der Datenautobahn nicht mehr eine dritte und fremde Hand am Lenkrad hinnehmen müssen. Fritzbox 6360 |
Wir sind als Bytewerker, Internetsurfer, Gamer etc. alle mehr oder weniger häufig „on Line“. Ich nutzte derzeit einen Provider und dessen bereit gestellte links abgebildete von AVM produzierte Hardware. Als Anhänger von freier Software, ausgestattet mit einer gut kalibrierten Antenne für CVEs und deren Folgen, ist mir ein Dorn im Auge, dass ich auf dem vom Provider gestellten Router nur kastrierter bzw. eingeschränkter Administrator bin und bisher mindestens einen „unbekannten“ weiteren Administrator akzeptieren musste. Die Folge ist, dass ich nicht wirklich die Router-Firmware unter Kontrolle hatte und eine Abhängigkeit vom Internetprovider nicht von der Hand zu weisen ist. Muss man(n) einen unbekannten Admin an Board und gleichzeitig am Steuerrad haben, der unser Boot auf’s Riff setzt oder den Kurs eines Supertankers zum falschen Zeitpunkt kreuzt? |
Ich erinnere mich da an eine Fritzbox-Firmware-Verwundbarkeit, die mit erheblichen Risiken verbunden und schnellstmögliches Handeln geboten war. Unitymedia brauchte aber seine Zeit, Stunden, Tage… zum Fixen des Sicherheitsproblems. Abschalten wollte ich in der Zeit den Router nicht. Das Update sollte ja schnellstmöglich in einem unbekannten Zeitfenster von Unitymedia auf den Router installiert werden. Das funktioniert natürlich nur im mit dem Internet vebundenen eingeschalteten Zustand. Mehr als ein Dilemma und verbunden mit mehreren Tagen mulmigen Gefühls, weil ich damit über einen unkalkulierbaren Zeitraum – sorry für den vulgären Ausdruck – „mit verwundbarem Arsch im Internet“ hing. Gut, der fachkundige Leser wird jetzt den Einsatz einer (weiteren) Firewall und/oder eines (weiteren) Routers zwischen Schwachstelle und dem privaten LAN befürworten. Aber ist jeder Unitymedia-Kunde ein IT-Spezialist und wäre der Aufwand noch verhältnismäßig? Diese Abhängigkeit wird sich aber bald ändern (müssen) und darüber freue ich mich. Warum? Ab dem 01.08.2016 werden die Bestimmungen des TK-Endgerätegesetzes zur sogenannten „Routerfreiheit“ geändert. Für Sie bedeutet diese Änderung, dass Sie vom 1. August 2016 an, Endgeräte Ihrer Wahl an jedem Anschluss einsetzen können. So lautet zumindest die gesetzliche Vorgabe. Dazu ist es notwendig, dass der Anbieter die erforderlichen Zugangsdaten für Internet und Telefonie (Voice over IP) zur Verfügung stellt. Auf der Webseite https://avm.de/service/freie-routerwahl finden Sie aktuelle Informationen zum Stand der Umsetzung der neuen Bestimmungen. Auch sind in der Aufstellung unterschiedlichen Anschlusstechniken (DSL, Kabel etc.) berücksichtigt. Spätestens nach den 2016er Sommerferien wird sich ein Blick in diese Aufstellung lohnen. Der eine oder andere Router kann dann ersetzt werden und bringt uns wieder ein wenig mehr Freiheiten bei der Internetanschluss-Nutzung. Beispielsweise ließe sich dann der vom Provider gestellte Router mit „kastrierten“ Admin-Rechten in Rente schicken. Auch wäre der Betrieb eines neuen Routers mit erweiterten Funktionalitäten, am Internetanschluss interessant. So kann ich mir gut vorstellen, dass die WRT54G Umsatzzahlen erneut steigen werden. Ohne Co-Admin an Board gäbe es auch aus meiner Sicht nicht diese merkwürdige Unitymedia Strategie und Extratour, wie der Aufbau eines WLAN-Hotspotnetzes, denen Unitymediakunden aktiv widersprechen müssen. Aber das ist schon wieder eine andere Baustelle… In diesem Sinne eine schöne Urlaubszeit und freuen Sie sich auf eine freie Routerwahl und wieder gewonnene Kontrolle nach Ihrem Sommerurlaub, herzlichst Ihr Update 31.12.2016 |